Hundeabgabe 2025

Hundhaltung Symbolfoto

Diese Jahresabgabe ist jeweils lt. § 6 des NÖ Hundeabgabegesetzes bis spätestens 15. Februar für das laufende Jahr ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Nutzhunde                                                                €  6,54

Hund                                                                          € 35,00

jeder weitere Hund                                                 €  57,00

Hunde 

mit erhöhtem Gefährdungspotenzial 

und auffällige Hunde                                               € 90,00


Hundemarke unverändert                                      €   0,36


Per Überweisung

Marktgemeinde Kilb, AT 67 2025 6053 0002 3040

unter dem Verwendungszweck: Hundeabgabe 2025, Name und Anschrift des Hundehalters

oder 

Bar 

während der Amtsstunden auf dem Gemeindeamt Kilb


Wer sich als Hundehalterin oder Hundehalter einen neuen oder zusätzlichen Hund anschafft, hat das der Gemeinde unverzüglich samt folgenden Angaben und Nachweisen zu melden:  

  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin;
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde; 
  • im Fall des Haltens von Hunden gemäß § 2 (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde: 
    1. Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde für alle Hunde 
    2. zusätzlich für Hunde gemäß § 2 und § 3 die erweiterte Sachkunde zur Haltung dieser Hunde
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung 

Der Hundehalter oder die Hundehalterin eines Hundes hat den Nachweis der allgemeinen Sachkunde grundsätzlich bei der Meldung zu erbringen. Sollte dieser jedoch bei der Meldung noch nicht vorliegen ist er binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen. 

Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten.

Bitte denken Sie auch daran, Änderungen zu Ihren Hunden oder den Verlust der Hundemarke bekanntzugeben.

Fragen und Anliegen bezüglich der Hundeanmeldung und Hundeabgabe beantwortet Ihnen Frau Moderbacher persönlich im Gemeindeamt, per Telefon 02748/7321-10 oder per E-mail an gemeinde@kilb.at.



02.01.2025

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